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Gesund und Fit, Beratung

Der Streit um den Schwangerschaftsabbruch entzweit sich spätestens am Verständnis des Lebensbeginns

Die Diskussion um die Streichung des Paragraphen 218 STGB ist in vollem Gang und die Befürwortung der Abschaffung des Abtreibungsparagrafen argumentieren nicht selten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper.

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Foto: Kelly Sikkema, die Bildrechte liegen beim Verfasser der Pressemitteilung, Bild Download …

Der Streit um den #Schwangerschaftsabbruch entzweit sich spätestens am Verständnis des Lebensbeginns, Sozialberater: »Wer heranwachsende Kinder nur als Zellklumpen sieht, wird nichts gegen #Abtreibung haben!«

Konstanz, 7. Juni 2023

Die Diskussion um die Streichung des #Paragraphen 218 #STGB ist in vollem Gang und die Befürwortung der Abschaffung des Abtreibungsparagrafen argumentieren nicht selten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper. Damit lassen sie aber nach Ansicht des Sozialberaters Dennis Riehle (Konstanz), der die Anlaufstelle »Beratung mit Handicap« leitet und sich unter diesem Gesichtspunkt neuer Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik möglicher Behinderungen beim heranwachsenden Kind vehement für den Schutz aller Menschen einsetzt, das Recht des Ungeborenen völlig außer Acht. »Die Brisanz in der Thematik rührt ja nicht zuletzt aus dem Verständnis über den Beginn des Lebens, das bis heute diametral unterschiedlich ist. Wenngleich WHO, Gerichte und Gesetzgeber dazu eigene Meinungen haben, besteht die öffentliche Debatte darüber fort, wann die menschliche Existenz denn tatsächlich startet. Als Christ, Laienprediger und der Philosophie und Seelsorge zugewandter Berater ist meine Position diesbezüglich aber sehr eindeutig, was mir immer wieder Kritik, Anfeindung und Hetze einbringt. Denn es ist für mich ein gänzlich unerträglicher Zustand und ethisch zutiefst verwerflich, wenn im Rahmen der Abtreibung lapidar davon gesprochen wird, dass es lediglich um einen Zellklumpen gehe. Wer derart verroht mit einem werdenden Kind umgeht, bedient ideologisch und moralisch die unterste Schublade!«, bekräftigt Riehle.

»Ich mache der #Frau, die in #Not über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, keinen Vorwurf bezüglich ihrer jetzigen Situation. Allerdings frage ich mich durchaus kritisch, wie leichtfertig man heute über eine angeblich ungewollte #Empfängnis sprechen kann. Denn es gibt heute sämtliche Möglichkeiten der #Verhütung, nur in den seltensten Fällen wird eine Frau gegen ihren Willen schwanger. Gerade bei #Vergewaltigung muss eine Abtreibung für mich legitim bleiben, auch bei Gefahr für die #Gesundheit von #Kind und #Mutter. Allerdings sollte der Abbruch dann so früh wie möglich geschehen. Eine prinzipielle Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetz sendet für mein Dafürhalten das völlig falsche Signal und befördert einen unüberdachten, gedankenlosen Umgang mit dem Geschlechtsverkehr. Dabei kann und muss man von Mann und Frau erwarten können, dass sie sich vor dem Sexualakt über die Frage im Klaren sind, ob Familie für sie denkbar ist. Der egoistische One-Night-Stand, der ohne jegliches Innehalten über seine Folgen praktiziert wird, spiegelt die Abstumpfung der gesellschaftlichen Sitten wider. Der weibliche Körper ist nicht dazu gedacht, beliebig oft schwanger zu werden und im Zweifel wieder abzutreiben. Auch Enthaltsamkeit und Umsichtigkeit könnten heutzutage durchaus wieder einmal sexy werden«, so Riehle, der abschließend sagt: »Für mich ist unbestritten, dass der Impuls für menschliches Leben mit dem einvernehmlichen Liebesakt gesetzt wird und es spätestens mit dem Einsetzen der Vitalfunktionen auch beginnt«.

Die Anlaufstelle »Beratung mit Handicap« ist kostenlos und überregional #online erreichbar.